Jährliches Dokument nach §10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Gemäß §10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund verschiedener kapital- markt- bzw. wertpapierrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.


Die NESCHEN AG hat in den letzten Geschäftsjahren folgende Informationen veröffentlicht:


Veröffentlichungen gem.

Ad-Hoc 2006

Finanzberichte 2006