Gemäß §10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund verschiedener kapital- markt- bzw. wertpapierrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Die NESCHEN AG hat in den letzten Geschäftsjahren folgende Informationen veröffentlicht:
Veröffentlichungen gem.
04.12.2007 - Änderung im Vorstand
06.08.2007 - Klage Dr. Helms
04.06.2007 - Abschluss Kapitalerhöhung
08.05.2007 - Korrektur Kapitalerhöhung
14.03.2007 - Jahresergebnis 2006
Halbjahresbericht 2007
Geschäftsbericht 2006